42 views
Plenumsantrag zur Erweiterung der Vereinsordnung **DARFT Waffenpolicy Entropia DRAFT** 1. **Präambel** Im Bestreben, ein offenes, sicheres und einladendes Umfeld für alle Mitglieder, Gäste und Besucher zu schaffen, erkennt das Entropia die Notwendigkeit, klare Richtlinien bezüglich des Mitbringens und Führens von Waffen innerhalb seiner Räumlichkeiten und bei Veranstaltungen zu schaffen. Die Mitgleider*innen des Entropia vereinigen sich in ihrem Bestreben, einen sicheren Ort des Austauschs und der Bildung zu schaffen. Frei von Bedrohungen oder Gefahren, die das Wohlergehen oder die Sicherheit unserer Mitglieder*innen und Besuchenden beeinträchtigen könnten. 2. **Geltungsbereich** Diese Policy gilt für alle Mitglieder, Gäste und Besucher*Innen der Räumlichkeiten und Veranstaltungen des Entropia e.V., unabhängig von deren Mitgliedsstatus oder Rolle im Verein. 3. **Verbotene Gegenstände** Das Einbringen oder Führen der folgenden Gegenstände innerhalb der Räumlichkeiten oder auf Veranstaltungen von Entropia e.V. ist strengstens untersagt: * Jegliche Arten von Schusswaffen. Inklusive, aber nicht beschränkt auf: - letale Waffen - Schreckschusswaffen - Signalwaffen * Reizstoffoffspühgeräte jeglicher Art, inklusive, aber nicht beschränkt auf: - Pfefferspray - Tränengas * Elektroschockgeräte, inklusive, aber nicht beschränkt auf: - Taser - Elektroschockwaffen * Sportgeräte zum Abschuss von Projektilen, inklusive, aber nicht beschränkt auf: - Pfeil und Bogen - Armbrüste - Harpunen * Enegiewaffen inklusive, aber nicht beschränkt auf: - Lasergeräte größer Laserschutzklasse 2 * Hieb und Stichwaffen die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. * Experimentelle Abschussvorrichtungen 4. **Durchsetzung** Verstöße gegen diese Policy führen zu einem Entzug der Schließberechtigung. Des Weiteren wird der Vorstand im Einzelfall weitere Maßnahmen wie zum Beispiel einen Ausschluss prüfen.